Änderungen beim Schwerbehindertenausweis: Betroffene benötigen neue Nachweise (fr.de)

Rollstuhlfahrer Gruppe
Rollstuhlfahrer in einer Gruppe vieler Menschen

Ab dem 1. Januar 2026 treten für Menschen mit Schwerbehinderung wichtige Änderungen in Kraft. Der Behinderten-Pauschbetrag wird dann nur noch gewährt, wenn die relevanten Daten vom Versorgungsamt elektronisch an die Finanzbehörde übermittelt werden. Der bisher übliche Nachweis durch einen Schwerbehindertenausweis oder einen Feststellungsbescheid in Papierform reicht bei neuen oder geänderten Feststellungen nicht mehr aus. Voraussetzung für die Datenübermittlung ist zudem die Angabe der elfstelligen Steuer-Identifikationsnummer beim zuständigen Versorgungsamt. Wird diese nicht hinterlegt, kann der Pauschbetrag steuerlich nicht mehr geltend gemacht werden.

Für bereits bestehende Bescheide gibt es jedoch eine Übergangsregelung: Feststellungen, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre Gültigkeit und können nach wie vor als Nachweis beim Finanzamt dienen. Erst bei einer erstmaligen Feststellung oder einer späteren Neubewertung des Grades der Behinderung greift die verpflichtende elektronische Übermittlung.

Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ändert sich durch die Neuregelung nicht. Je nach Grad der Behinderung können weiterhin zwischen 384 und 2.840 Euro pro Jahr steuerlich angesetzt werden, während blinde, taubblinde und hilflose Menschen Anspruch auf einen Pauschbetrag von 7.400 Euro haben. Experten raten Betroffenen, noch im Jahr 2025 aktiv zu werden, geplante Anträge rechtzeitig zu stellen und beim Versorgungsamt zu überprüfen, ob die Steuer-ID korrekt hinterlegt ist, um finanzielle Nachteile ab 2026 zu vermeiden.

26.12.2025

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Referenz:
https://www.fr.de/verbraucher/aenderungen-beim-schwerbehindertenausweis-betroffene-benoetigen-neue-nachweise-94087173.html

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