Schwerbehinderung: So hoch muss der Grad der Behinderung (GdB) für ein Merkzeichen aG sein (gegen-hartz.de)

Rollstuhlsymbol auf Pflasterstein
(c) MabelAmber @ pixabay.com 

Das Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) gewährt Menschen mit schweren Mobilitätseinschränkungen wichtige Nachteilsausgleiche, vor allem den blauen Parkausweis für Behindertenparkplätze sowie die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs mit Wertmarke.

Voraussetzung ist nicht nur eine Schwerbehinderung, sondern eine sehr starke Einschränkung der Gehfähigkeit. In der Regel ist dafür ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 80 erforderlich, der sich konkret auf die Mobilität auswirkt. Entscheidend ist, dass sich die betroffene Person nicht oder nur mit fremder Hilfe fortbewegen kann (z. B. Rollstuhlabhängigkeit). Ein hoher GdB allein – etwa durch psychische oder innere Erkrankungen – reicht nicht aus, wenn das Gehen nicht erheblich beeinträchtigt ist.

Die strengen Kriterien sollen sicherstellen, dass die besonderen Vorteile nur Personen zugutekommen, die darauf tatsächlich angewiesen sind.

Wer die Voraussetzungen für „aG“ nicht erfüllt, kann unter Umständen das Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung) erhalten. Mit einem GdB von mindestens 70 und einer ärztlich bestätigten Gehstrecke von unter 100 Metern ist dann ein gelber Parkausweis möglich, der eingeschränkte, aber dennoch hilfreiche Parkerleichterungen bietet.

Fazit: „aG“ ist für Menschen mit außergewöhnlich schweren Gehbehinderungen gedacht, während „G“ eine Alternative für Personen mit deutlichen, aber weniger gravierenden Mobilitätseinschränkungen darstellt.

24.12.2025

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