
Mit der sechsten Änderungsverordnung zur Versorgungsmedizin-Verordnung wurden die Bewertungsmaßstäbe für den Grad der Behinderung (GdB) ab 2026 grundlegend überarbeitet. Künftig steht nicht mehr in erster Linie die Diagnose im Mittelpunkt, sondern die tatsächliche Einschränkung der gesellschaftlichen Teilhabe. Entscheidend ist also, wie stark eine Erkrankung den Alltag, das Berufsleben und die soziale Integration beeinflusst. Die rechtliche Grundlage bleibt § 152 SGB IX in Verbindung mit der Versorgungsmedizin-Verordnung; der GdB wird weiterhin in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt, wobei ab einem Wert von 50 eine Schwerbehinderung vorliegt.
Die Behörden prüfen nun stärker funktionale Auswirkungen: Welche körperlichen oder psychischen Funktionen dauerhaft beeinträchtigt sind, wie sehr die selbstständige Lebensführung eingeschränkt ist und welche konkreten Belastungen im Erwerbsleben bestehen. Wer lediglich Diagnosen vorlegt, ohne die praktischen Folgen nachvollziehbar darzustellen, muss daher eher mit einer niedrigeren Bewertung rechnen.
Zudem gilt noch konsequenter eine Gesamtbetrachtung aller gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Einzelne Erkrankungen werden nicht mehr rechnerisch addiert; zusätzliche Leiden erhöhen den Gesamt-GdB nur dann, wenn sie die Teilhabeeinschränkung tatsächlich verstärken. Betroffene müssen deshalb plausibel erklären können, wie mehrere Erkrankungen zusammenwirken.
Besonders relevant ist dies auch bei sogenannten Änderungsanträgen oder nach Ablauf einer Heilungsbewährung. In solchen Fällen wird der gesamte Gesundheitszustand neu bewertet. Das kann zwar zu einer höheren Einstufung führen, birgt aber ebenso das Risiko einer Herabsetzung des GdB. Gerade im Hinblick auf Vorteile wie die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen, den besonderen Kündigungsschutz oder steuerliche Nachteilsausgleiche kann eine niedrigere Einstufung spürbare Folgen haben.
Insgesamt verfolgt die Reform das Ziel, die Bewertung systematischer und stärker an den tatsächlichen Lebensbeeinträchtigungen auszurichten. Für Betroffene bedeutet das vor allem, ihre funktionellen Einschränkungen gut zu dokumentieren und ärztliche Unterlagen gezielt auf Auswirkungen im Alltag und im Berufsleben auszurichten, um eine angemessene Bewertung zu erreichen.
27.02.2026

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