Mit einem Bein bin ich dem Amt nicht behindert genug (bild.de)

Behindertenparkplatz verweigert
(c) CRPS Selbsthilfe

Pascal Plikat aus Bremen verlor 2016 bei einem Unfall sein rechtes Bein bis zur Mitte des Oberschenkels. Seitdem ist er auf eine etwa vier Kilogramm schwere Prothese sowie zusätzlich auf Krücken angewiesen. Trotz dieser schweren Einschränkung erhält der 38-Jährige keinen Behindertenparkplatz. Zwar wurde bei ihm ein Grad der Behinderung (GdB) von 80 festgestellt – ab einem GdB von 50 gilt man in Deutschland als schwerbehindert – doch in seinem Schwerbehindertenausweis ist lediglich das Merkzeichen „G“ für Gehbehinderung eingetragen. Das für einen Behindertenparkplatz notwendige Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) wurde ihm nicht zuerkannt.

Bereits ein Jahr nach seinem Unfall klagte Pascal gegen diese Entscheidung, verlor jedoch vor Gericht. Die Begründung: Mit Prothese und Krücken sei er ausreichend mobil. Für Pascal ist diese Einschätzung kaum nachvollziehbar, denn sein Alltag ist weiterhin stark eingeschränkt. Der Prothesenstumpf entzündet sich regelmäßig und verursacht Schmerzen, sodass er die Prothese an manchen Tagen oder sogar über Wochen nicht tragen kann. Selbst kurze Wege, etwa zum Einkaufen, zur Kita oder zum Spielplatz mit seiner Tochter, werden dadurch zur großen Herausforderung.

Statt eines Behindertenparkplatzes kann Pascal lediglich zwischen einer 50-prozentigen Kfz-Steuerermäßigung oder einer kostenlosen Nutzung des Nahverkehrs wählen. Für ihn ist das jedoch kein angemessener Ausgleich für seine Einschränkungen. Sein Fall steht stellvertretend für viele Betroffene: In Deutschland werden jährlich bis zu 60.000 Amputationen an den unteren Extremitäten durchgeführt, doch nicht alle Betroffenen erhalten automatisch Parkrechte für Menschen mit Behinderung.

Auch Bremens Landesbehindertenbeauftragter Arne Frankenstein sieht Reformbedarf. Die Voraussetzungen für das Merkzeichen „aG“ seien sehr hoch und spiegelten den tatsächlichen Unterstützungsbedarf vieler Menschen nicht ausreichend wider. Wer beispielsweise seine Prothese zeitweise nicht nutzen kann oder im Alter schlechter laufen kann, falle häufig durch das bestehende System. Deshalb fordert er unter anderem die Einführung eines sogenannten gelben Parkausweises, der in einigen Bundesländern bereits existiert und zumindest eingeschränkte Parkerleichterungen ermöglicht.

Um auf das Problem aufmerksam zu machen, hat Pascal eine Petition gestartet. Darin fordert er, dass Menschen mit Amputationen, die nur kurze Strecken zurücklegen können, näher an ihrem Ziel parken dürfen. Für ihn sind Parkrechte kein Privileg, sondern ein notwendiger Ausgleich für reale Einschränkungen im Alltag. Seine Petition hat bereits mehr als 50.000 Unterstützerinnen und Unterstützer gefunden.

03.03.2026

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Referenz:

https://www.bild.de/regional/bremen/behindert-trotz-beinamputation-kein-anspruch-auf-parkplatz-6970b972568b91954b0e9f49?t_ref=https%3A%2F%2Fm.bild.de%2Fregional%2Fbremen%2Fbehindert-trotz-beinamputation-kein-anspruch-auf-parkplatz-6970b972568b91954b0e9f49%3Ft_ref%3Dhttps%253A%252F%252Fwww.bild.de%252Fregional%252Fbremen%252Fbehindert-trotz-beinamputation-kein-anspruch-auf-parkplatz-6970b972568b91954b0e9f49

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