
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat mit einem Urteil vom 10. Juni 2025 klargestellt, dass eine Senkung des Grades der Behinderung (GdB) ohne neue, belastbare medizinische Befunde rechtswidrig ist. Im entschiedenen Fall sollte einem Mann mit einem follikulären Non-Hodgkin-Lymphom der seit Jahren anerkannte GdB von 50 auf 30 herabgesetzt werden, obwohl der Krankheitsverlauf lediglich als „stabil“ beschrieben wurde und keine nachweisbare wesentliche Verbesserung vorlag. Das Gericht hob die Absenkung auf, da die Behörde keine medizinisch belegte Veränderung des Gesundheitszustands nachweisen konnte.
Das Urteil stellt klar, dass eine GdB-Herabsetzung nur zulässig ist, wenn sich die gesundheitlichen Verhältnisse wesentlich geändert haben. Bloße Vermutungen, allgemeine Formulierungen oder der Hinweis auf einen stabilen Verlauf reichen nicht aus. Die Verwaltung trägt die Beweislast und muss konkret darlegen, welche neuen Befunde eine tatsächliche Verbesserung belegen.
Für Betroffene bedeutet das eine deutliche Stärkung ihrer Rechtsposition. Erhalten sie einen Absenkungsbescheid, sollten sie prüfen lassen, ob die Behörde wirklich neue und aussagekräftige medizinische Unterlagen vorlegt. Fehlt dieser Nachweis, lohnt sich ein fristgerechter Widerspruch, Akteneinsicht und der gezielte Hinweis auf die fehlende „wesentliche Änderung“. Das Urteil macht deutlich: Eine GdB-Senkung ist kein Automatismus, sondern nur mit klarer medizinischer Grundlage rechtmäßig.
14.12.2025

Referenz:
https://www.gegen-hartz.de/urteile/schwerbehinderung-gdb-senkung-ohne-neue-befunde-ist-rechtswidrig
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