Warum Menschen mit Behinderungen von der höheren Kilometerpauschale nicht im gleichen Maß profitieren

Symbolbild: Individuelle Mobilität ist für viele Menschen mit Behinderungen unverzichtbar.
Kurz zusammengefasst: Seit dem 1. Januar 2026 beträgt die allgemeine Pendlerpauschale 38 Cent je Kilometer. Für behinderungsbedingte Fahrten werden steuerlich jedoch weiterhin nur 30 Cent anerkannt. Der Sozialverband VdK fordert eine Gleichstellung.
Zwei unterschiedliche Kilometersätze
Die Pendlerpauschale wurde zum 1. Januar 2026 auf 38 Cent je Kilometer angehoben. Diese Verbesserung gilt nach Darstellung des Artikels jedoch nicht für behinderungsbedingte Fahrten: Hier erkennt das Steuerrecht weiterhin lediglich 30 Cent je Kilometer an.
Menschen mit Behinderungen profitieren damit nicht im gleichen Umfang von der Entlastung. Der Beitrag bewertet diese unterschiedliche Behandlung als unfair und nicht sachgerecht.
Individuelle Mobilität verursacht häufig höhere Kosten
Viele Betroffene sind stärker auf ein eigenes oder speziell angepasstes Fahrzeug angewiesen. Öffentliche Verkehrsmittel können je nach Wohnort, Erreichbarkeit und persönlicher Einschränkung nur begrenzt oder gar nicht genutzt werden.
Hinzu kommt, dass Menschen mit Behinderungen häufiger Begleitung benötigen und Fahrzeuge besonderen Anforderungen genügen müssen. Dadurch entstehen gerade für diese Personengruppe zusätzliche Mobilitätskosten.
VdK fordert steuerliche Gleichbehandlung
Der Sozialverband VdK fordert deshalb, behinderungsbedingte Fahrtkosten mit demselben Kilometersatz anzuerkennen wie die allgemeine Pendlerpauschale. Eine Angleichung wäre aus Sicht des Verbands ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichbehandlung und gesellschaftlicher Teilhabe.
Das Steuerrecht müsse die tatsächlichen Lebensrealitäten von Menschen mit Behinderungen stärker berücksichtigen und dürfe notwendige individuelle Mobilität nicht benachteiligen.
Fazit
Die Erhöhung der Pendlerpauschale erreicht nicht alle Menschen gleichermaßen. Wer aufgrund einer Behinderung auf individuelle Mobilität angewiesen ist, bleibt trotz häufig höherer Kosten bei einem niedrigeren steuerlich anerkannten Kilometersatz. Der Artikel macht damit auf eine konkrete Lücke bei der steuerlichen Gleichbehandlung aufmerksam.

Der Artikel erschien zuerst auf bmab.de

