
Nach einem Therapiewechsel, bei Unverträglichkeiten oder nach dem Tod eines Patienten bleiben häufig Medikamente übrig. Manche Packungen sind noch originalverschlossen und lange haltbar. Trotzdem dürfen sie nicht einfach an andere Menschen weitergegeben werden. Gerade bei chronischen Erkrankungen wie CRPS, bei denen Medikamente im Verlauf angepasst werden können, entsteht damit ein nachvollziehbarer Konflikt zwischen Patientensicherheit, Kosten und dem Wunsch, Ressourcen nicht unnötig zu verschwenden.
Originalverschlossen bedeutet nicht automatisch sicher
Einer Packung ist nicht anzusehen, ob sie zu Hause dauerhaft richtig gelagert wurde. Hohe Temperaturen im Auto, direkte Sonne, Feuchtigkeit oder eine unterbrochene Kühlkette können die Qualität beeinträchtigen, ohne äußerlich erkennbare Spuren zu hinterlassen. Sobald ein Arzneimittel die kontrollierte Lieferkette verlassen hat, fehlen meist belastbare Nachweise über Lagerung und Handhabung. Die strengen Regeln für Rücknahmen im Arzneimittelgroßhandel zeigen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssten: nachvollziehbare Herkunft, bestätigte Lagerbedingungen, unversehrte Originalbehältnisse, ein ordnungsgemäßer Zustand und ausreichende Resthaltbarkeit.
Kontrollierte Wiederabgabe kann funktionieren
Dass ein anderer Umgang grundsätzlich möglich ist, zeigt die niederländische ROAD-Studie mit oralen Krebsmedikamenten. Die Arzneimittel wurden in versiegelten Verpackungen mit Temperaturüberwachung ausgegeben. Zurückgegebene Packungen wurden unter anderem auf Echtheit, Unversehrtheit, Lagerung und Resthaltbarkeit geprüft. Von 335 zurückgegebenen Packungen konnten 228 erneut abgegeben werden. Dadurch sank die Verschwendung in diesem eng kontrollierten Verfahren um rund 68 Prozent; die mittlere Nettoersparnis lag bei 576 Euro pro teilnehmender Person und Jahr. Das Ergebnis lässt sich jedoch nicht einfach auf beliebige Medikamente aus Privathaushalten übertragen.
Was ein verlässliches System benötigen würde
Eine sichere Wiederabgabe wäre kein Tauschregal für Medikamente, sondern ein qualitätsgesicherter pharmazeutischer Prozess. Erforderlich wären validierte Prüfverfahren, manipulationssichere Verpackungen, dokumentierte Temperaturdaten, Rückrufkontrollen, klare Mindesthaltbarkeiten und eindeutig geregelte Verantwortlichkeiten. Auch die Finanzierung der Prüfung und die Haftung müssten geklärt sein. Sinnvoll erscheint ein solcher Aufwand vor allem bei teuren Präparaten, bei denen der Wert der geretteten Arzneimittel die Kosten der Kontrolle deutlich übersteigt. Dabei darf keine Zwei-Klassen-Versorgung entstehen: Geprüfte Rückläufer dürften nicht bevorzugt bestimmten Versichertengruppen zugewiesen werden.
Was Betroffene heute beachten sollten
Bis ein rechtlich und organisatorisch abgesichertes Verfahren besteht, gilt: Nicht mehr benötigte Medikamente niemals privat weitergeben und keine Arzneimittel anderer Personen einnehmen. Auch Spüle und Toilette sind keine geeigneten Entsorgungswege. Wie Altmedikamente richtig entsorgt werden, ist kommunal unterschiedlich geregelt; häufig kommen Restmüll, Schadstoffmobil oder Recyclinghof infrage. Apotheken können ebenfalls beraten, sind aber nicht überall zur Rücknahme verpflichtet. Für Betäubungsmittel, Zytostatika, Spritzen und andere besondere Arzneimittel gelten zusätzliche Anforderungen. Im Zweifel sollte die Apotheke oder die örtliche Abfallberatung gefragt werden.
Unser Fazit
Patientensicherheit muss immer Vorrang haben. Eine ungeprüfte Wiederverwendung wäre nicht vertretbar. Gleichzeitig zeigt die Forschung, dass zwischen pauschaler Vernichtung und unkontrollierter Weitergabe ein dritter Weg möglich sein kann: gezielt auswählen, lückenlos dokumentieren und nur nach bestandener Qualitätsprüfung erneut abgeben. Ob und wie ein solches Modell in Deutschland eingeführt werden kann, muss fachlich, rechtlich und gesellschaftlich sorgfältig geklärt werden.

Der Artikel erschien zuerst auf doccheck.com


