
Laut einem Bericht im Deutsches Ärzteblatt hat das Bundeskabinett am 11. Februar 2026 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetz beschlossen. Ziel ist es, Barrieren weiter abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen insbesondere im öffentlichen Raum, bei Dienstleistungen sowie in der Behördenkommunikation zu verbessern. Vorgesehen sind unter anderem klarere Regelungen zur barrierefreien Kommunikation, eine stärkere Nutzung einfacher beziehungsweise leichter Sprache sowie zusätzliche Beratungsangebote für Unternehmen. Für die vollständige Barrierefreiheit von Bundesgebäuden sind Übergangsfristen vorgesehen. Kritik kommt von Behindertenverbänden, die den Entwurf als nicht weitreichend genug bewerten, da verbindliche bauliche Vorgaben und wirksame Sanktionen fehlen. Der Gesetzentwurf wird nun im Bundestag und Bundesrat weiter beraten.
21.02.2026

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