
Auf der Expopharm wurde darüber diskutiert, ob Metamizol künftig wieder aus der Verschreibungspflicht entlassen werden könnte. Der Wirkstoff war in Deutschland bis 1987 rezeptfrei, ist heute jedoch verschreibungspflichtig. Eine Entscheidung über einen Wechsel in die Selbstmedikation ist nicht gefallen. Der Originalbeitrag gibt die Positionen einer Podiumsdiskussion wieder.
Die Befürworter verwiesen auf die häufige Anwendung von Metamizol und auf ein aus ihrer Sicht günstiges Verhältnis von Nutzen und Risiken. Sie stellten das seltene Risiko einer Agranulozytose den Problemen anderer Schmerzmittel gegenüber, insbesondere den Risiken nicht steroidaler Antirheumatika bei älteren Menschen oder bestimmten Vorerkrankungen. Außerdem argumentierten sie, dass Apotheken eine anspruchsvollere Selbstmedikation durch strukturierte Beratung sicher begleiten könnten. Rezeptfrei würde aber keinesfalls harmlos bedeuten.
Unabhängig von dieser Debatte bleibt die Agranulozytose eine seltene, aber potenziell lebensbedrohliche Nebenwirkung. Die europäische Arzneimittelbehörde bewertet das Nutzen-Risiko-Verhältnis von Metamizol weiterhin positiv, hat die Warnhinweise jedoch verschärft. Die Reaktion ist nicht von der Dosis abhängig und kann während der Behandlung oder kurz danach auftreten. Warnzeichen sind unter anderem Fieber, Schüttelfrost, Halsschmerzen und schmerzhafte Veränderungen der Schleimhäute. Bei solchen Beschwerden muss die Einnahme sofort beendet und unverzüglich ärztliche Hilfe gesucht werden.
Für Betroffene gilt weiterhin: Metamizol nur für den ärztlich verordneten Anlass und nach der vorgegebenen Dosierung einnehmen. Reste sollten nicht später eigenständig verwendet oder an andere Personen weitergegeben werden. Ein möglicher OTC-Switch müsste erst förmlich beschlossen und mit klaren Sicherheitsregeln verbunden werden. Derzeit bleibt Metamizol verschreibungspflichtig.

Der Artikel erschien zuerst auf pharmazeutische-zeitung.de


