Organspende-Reform: Gesetzgebungsverfahren zur Widerspruchsregelung gestartet (aerzteblatt.de)

Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten hat ihren Gesetzentwurf zur Einführung einer Widerspruchsregelung offiziell eingereicht. Damit ist das Gesetzgebungsverfahren eröffnet; nach der parlamentarischen Sommerpause kann die erste Lesung stattfinden. Eine Entscheidung des Bundestages wird noch im Jahr 2026 erwartet. Fast 250 Abgeordnete aus demokratischen Fraktionen unterstützen den Entwurf.

Nach dem Vorschlag könnten künftig auch Menschen nach ihrem Tod als Organspenderinnen und Organspender infrage kommen, wenn sie einer Entnahme zu Lebzeiten nicht widersprochen haben. Bislang gilt die Entscheidungsregelung: Eine Entnahme ist nur bei ausdrücklicher Zustimmung oder eindeutig feststellbarem Willen möglich.

Die Initiatoren verweisen auf den anhaltenden Mangel an Spenderorganen. Im vergangenen Jahr standen 985 spendende Personen 8.199 Menschen auf den Wartelisten gegenüber. Zugleich sei die grundsätzliche Zustimmung in der Bevölkerung deutlich höher als der Anteil der dokumentierten Entscheidungen.

Kritiker sehen im Schweigen keine Zustimmung und warnen vor einem Eingriff in die Selbstbestimmung. Sie setzen stattdessen auf bessere Aufklärung und eine einfachere Dokumentation des eigenen Willens. Auch die Bundesärztekammer unterstützt die Widerspruchsregelung, betont jedoch, dass zusätzlich barrierefreie Widerspruchsmöglichkeiten und strukturelle Verbesserungen in den Kliniken nötig seien. Ob der Entwurf eine Mehrheit erhält, ist offen.

Quelle: Zum Originalbeitrag im Deutschen Ärzteblatt